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AUSBILDUNG |
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Neuordnung "Musikfachhändler/in"
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Der nach dem Berufsbildungsgesetz einzige anerkannte IHK-Ausbildungsberuf für den Musikhandel, der „Musikalienhändler“, wurde neu geordnet und hat die Berufsbezeichnung Musikfachhändler/in erhalten. Der Musikalienhändler von 1954 war stark veraltet und entsprach schon lange nicht mehr den Qualifikationsanforderungen des Musikfachhandels. In dem neuen Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in wurden enorme inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Musikspezifische, warenkundliche Kompetenzen in den Bereichen Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger werden vertieft vermittelt. Kundenorientierung und Kundenservice wurden als Inhalte in diesem kommunikativen Ausbildungsberuf explizit aufgenommen. Inhalte aus den Bereichen Marketing und Vertrieb wurden erweitert und auf einen aktuellen, modernen Stand gebracht.
Mit der Neuordnung verbessert sich auch die schulische Ausbildung, da es jetzt einen eigenen Rahmenlehrplan für den Musikfachhändler gibt. Das erste und dritte Ausbildungsjahr enthält gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe. Somit ist eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe im ersten und dritten Ausbildungsjahr möglich.
Im zweiten Lehrjahr weist der Rahmenlehrplan jedoch differenzierte musikspezifische Inhalte auf, so dass in diesem Ausbildungsjahr Blockunterricht in einer Fachklasse erfolgt. Für diesen Unterricht konnte die staatliche Berufsschule Mittenwald – das „musikalische Kompetenzzentrum“ in Deutschland – gewonnen werden.
Die Ausbildungszeit für diesen Ausbildungsberuf beträgt drei Jahre.
Berufliche Qualifikationen:
Musikfachhändler
•verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
•informieren und beraten Kunden- vorwiegend Musiker und Musikinteressierte- über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger
•nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
•berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte
•wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an
•wirken bei der Sortimentsgestaltung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung mit
•wirken bei der Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren
•wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen, wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit •führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab •kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie •wirken bei der Personaleinsatzplanung mit •arbeiten team-, kunden-, service- und prozessorientiert
Die Arbeitsgebiete sind:
•Musikfachgeschäfte, Musik-Versandhandel und Online-Shops •Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger •Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten •Betriebe der Veranstaltungsbranche •Musikverlage •Musikindustrie und Instrumentenbau
Neu ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“. Dabei wird ein Teil der Prüfungen bereits am Ende des zweiten Lehrjahres abgelegt. Im dritten Lehrjahr kann sich der Auszubildende dann ganz auf das Wahlfach (Instrumente, Musikalien oder Tonträger) konzentrieren, bevor er dann am Ende der Ausbildung den Rest der Abschlussprüfungen ablegt. Eine Zwischenprüfung wird es dann in diesem Beruf nicht mehr geben.
Die neue Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
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Auszubildende, die im Sommer in das zweite Ausbildungsjahr kommen, haben die Möglichkeit, ihren Ausbildungsvertrag auf den "Musikfachhädnler" umschreiben zu lassen und starten dann direkt mit der Fachklasse. Bis die Neuordnung in Kraft tritt, gilt die alte Verordnung, nachdem sich die Ausbildung zum Musikalienhändler sich in folgende Bestandteile gliedert:
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Module
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